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Durch normalen Zigarettenkonsum wird der Rauchmelder in der Regel nicht ausgelöst, es sei denn, der Rauch wird direkt in den Rauchmelder eingeblasen. Sollte es dennoch zu einem Täuschungsalarm kommen, kann der Rauchmelder über die Prüftaste stummgeschaltet werden (für 10 Minuten bei den Rauchmeldern GENIUS H/Hx und Ei650 sowie für 15 Minuten beim Rauchmelderstar). Sorgen Sie umgehend für eine gute Durchlüftung des Raumes. Sollte der Warnton trotzdem weiter ertönen, betätigen Sie erneut die Prüftaste.
Nein. Rauchmelder dürfen nicht überstrichen, abgedeckt oder abgeklebt werden.
Die Projektierung und Installation von Rauchmeldern wird in der Anwendungsrichtlinie DIN 14676 geregelt.
Wo: An der Raumdecke
Wohin: Möglichst mittig
Wie hoch: Maximale Raumhöhe 6 m
Überwachungsfläche pro Rauchmelder: Max. 60 m²
Zu allen Einrichtungsgegenständen und Wänden ist ein Mindestabstand von 50 cm einzuhalten.
Zur Gewährleistung der Funktionssicherheit, müssen Rauchmelder gemäß DIN 14676 mindestens einmal jährlich einer Inspektion unterzogen werden. Die Ergebnisse der Überprüfung sind zu dokumentieren.
Dabei wird kontrolliert und überprüft, ob
Ja, der Rauchmelderservice wird gleichzeitig mit der Jahresablesung durchgeführt.
Die Lebensdauer der Rauchmelder von BRUNATA-METRONA beträgt 10 Jahre, danach müssen sie ersetzt werden. Ein Batteriewechsel ist bei keinem Rauchmelder von BRUNATA-METRONA notwendig, da die Langzeit-Batterien ebenfalls für einen Betrieb von 10 Jahren ab Einbaudatum ausgelegt sind.
Bei Rauchmeldern von BRUNATA-METRONA ist ein Batteriewechsel nicht möglich und auch nicht mehr notwendig, da die Batterien für einen 10-Jahresbetrieb ab Einbaudatum ausgelegt und fest eingebaut sind. Sollte die Batterie trotzdem vorzeitig „schwächeln“ wird dies über einen Signalton sowie über die LED-Leuchte angezeigt. Beim Rauchmelder Ei650 blinkt die gelbe LED schnell und der Signalton ertönt. In diesem Ausnahmefall müsste der Rauchmelder komplett ausgetauscht werden.
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