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Der Ablesetermin ist abhängig vom Abrechnungszeitpunkt, welcher vom Eigentümer / Hausverwaltung vorgegeben wird. In den meisten Fällen ist dies der 31. Dezember. Daraus ergibt sich der Ablesezeitraum. Der Ableser ist verpflichtet, den ersten Sammeltermin innerhalb dieses Ablesezeitraumes zu terminieren. Der 2. Sammeltermin muss innerhalb von 21 Tagen erfolgen.
Im Normalfall leider nicht – Der erste und zweite Sammeltermin wird aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen vom Ableser in der Regel nach der sinnvollsten Route geplant.
Der Ableser terminiert die Zeit in der Regel so, dass er, wenn alle Nutzer anwesend sind, genau die angegebene Zeit für die Durchführung der Ablesung benötigt. Bei Zutrittsresten kann der Ableser auch früher fertig werden. Um sicher zu sein, dass Sie der Ableser in Ihrer Wohnung antrifft, sollten Sie in jedem Fall von Beginn der angegebenen Zeit an in Ihrer Wohnung sein. Bedenken Sie bitte, dass es für Sie wesentlich angenehmer ist, in Ihrer geheizten Wohnung zu warten, als für den Ableser im zugigen Treppenhaus.
Auf unseren Anmeldeplakaten wird die Reihenfolge von unten nach oben angegeben. Um Ärger mit den Nutzern aus den unteren Etagen zu vermeiden tut der Ableser gut daran, diese Reihenfolge strikt einzuhalten. Aber keine Regel ohne Ausnahme, reden Sie mit dem Ableser, wenn er es zeitlich einrichten kann, sollte er diesen Wunsch nicht abschlagen können.
Wir raten Ihnen, die Werte vor dem Besuch des Ablesers zu erfassen und auf einem Zettel mit der Raumbezeichnung aufzuschreiben. Bitten Sie den Messdienst gleich zu Beginn der Ablesung, dass er Ihnen die Werte laut ansagt. So können Sie während der Ablesung die Werte vergleichen und der Messdienst ist nicht aufgehalten. Beachten Sie aber bitte, dass der Messdienst durch seine hohe Routine die Werte wesentlich genauer erfassen kann als Sie. Bei größeren Differenzen melden Sie sich bitte sofort beim Messdienst und lassen sie sich den Wert am Gerät zeigen.
Nein, aus arbeits- sicherheits- und hygienetechnischen Gründen kann der Ableser dies verweigern. Unseren Ablesern werden für diese Fälle Plastiküberschuhe zur Verfügung gestellt. Unsere Mess- und Montagedienste sind angehalten, diese Überschuhe stets mitzuführen und auf Wunsch überzuziehen.
Ja. Alle zeitgemäßen Erfassungsgeräte verfügen über eine Anzeige des Vorjahresverbrauchs und damit über eine papierlose Dokumentation. Die abgelesenen Werte werden mindestens zwölf Monate im Gerät gespeichert und sind dann jederzeit zu sehen. Bei älteren Heizkostenverteilern und analogen Wasserzählern empfehlen wir die Werte vor der Ablesung aufzuschreiben.
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